UNSERE
BRANCHENSCHWERPUNKTE

Bau- und Immobilienwirtschaft


Gerade in einer sehr sensiblen Branche wie Bau- und Baunebengewerbe bzw. der Immobilienwirtschaft ist es wichtig einen kompetenten und zuverlässigen Partner zu haben.

Wir beraten seit Jahren:

  • Unternehmen im Baunebengewerbe
  • Bauträger
  • Immobilienunternehmen
  • Immobilienvermieter

Unser Leistungsangebot:

  • Stundensatzkalkulationen: Wie hoch müssen die Stundensätze angesetzt werden, um einen angemessenen Gewinn zu erzielen?
  • Auftraggeberhaftung
  • Steuerliche Optimierung von Immobilientransaktionen: Verkauf mit oder ohne Option zur Umsatzsteuerpflicht
  • Vorkehrungen gegen das Lohn- und Sozialdumpinggesetz
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen im Bau: Wir haben jahrelange Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der BUAK

Gastronomie & Hotellerie


Besonders in der Gastronomie ist es von Vorteil, einen Steuerberater mit Branchen-Know-how zu haben.

Unser Leistungsangebot:

  • Beratung bezüglich abgabenrechtlicher Vorschriften in Zusammenhang mit Registrierkassen
  • Abwicklung und Beratung in Zusammenhang mit Förderungen durch das Land Tirol und die ÖHT
  • Branchen- und Kennzahlenvergleiche
  • Beratung bei Investitionen
  • Finanzierungsberatung
  • Steuerliche Optimierung der Abwicklung von Gutscheinen
  • Beratung in Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit von Pachtverträgen

Ärzte


Wir kennen die Besonderheiten der ärztlichen Tätigkeit und unterstützen Sie sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Praxisbetrieb.

Unter anderem beraten wir zu folgenden Fragestellungen:

  • Besteuerung von Sonderklassegebühren bei Spitalsärzten
  • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen bei Kassenarzt- und Wahlarztordinationen
  • Zusammenarbeitsformen aus steuerlicher und berufsrechtlicher Sicht – von der Kostengemeinschaft bis zur Gruppenpraxis
  • Erstellung eines Praxisgründungsplans
  • Kassenarztordination oder Arztordination ohne Kassenvertrag (Wahlarztpraxis), bei der die Leistungen sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähig sind (zu 80 % des Kassentarifes)
  • Umsatzsteuerliche Fragen bei Ärzten
  • Kassenarztordinationsübergabe und Kassenarztordinationsaufgabe
  • Bewertung von Kassenarztordinationen