Aktuelles
Bei der Vermietung von Liegenschaften, die in einem bestimmten Zeitraum keinen Gewinn (Überschuss) erwarten lassen, kommt die sogenannte „Liebhaberei“ zur Anwendung. Dies hat zur Konsequenz, dass die mit der … Vermietung zusammenhängenden Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen.