4. August 2024
"Energiekostenpauschale 2" bis 8. August 2024 beantragen"Energiekostenpauschale 2" bis 8. August 2024 beantragen
Mittels Energiekostenpauschale für Unternehmen 2 (Energiekostenpauschale 2) sollen Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten unterstützt werden (siehe bereits KI 05/23). Dem Namen entsprechend handelt es sich dabei um eine Pauschalförderung, die in Abhängigkeit von der Branche und dem Jahresumsatz berechnet wird. Im Fokus der Förderung – sie erfolgt nach der De-minimis-Richtlinie der EU – liegen entsprechende Unternehmen mit einem Mindestjahres…